02.07.2021
RCM Beteiligungs AG setzt Aktienrückkaufprogramm auf Basis des Beschlusslage der Hauptversammlung vom 28.09.2020 fort
Seit dem Jahr 2017 realisiert die RCM Beteiligungs AG ein Aktienrückkaufprogramm, dessen Umfang auf Basis der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12.07.2016 festgelegt und deren Wirksamkeit von der beschließenden Hauptversammlung bis zum 11.07.2021 befristet worden war.